Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III
Maßnahmeziel: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III
Unser Bildungszentrum bietet für Sie Maßnahmen gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) an. Das bedeutet, dass unsere Maßnahmen den hohen Qualitätsstandards entsprechen, die für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit erforderlich sind.
Diese Maßnahmen sind speziell darauf ausgerichtet, Ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Unsere erfahrenen und qualifizierten Trainer unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen Ziele zu erreichen und Ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Sie vermitteln praxisorientiertes Wissen, fördern Ihre persönliche Weiterentwicklung und stehen Ihnen während der gesamten Maßnahme zur Seite.
Unsere AZAV-Maßnahmen werden in insgesamt 8 Modulen angeboten. Jedes Modul ist einzeln und unabhängig belegbar.
Anmeldung zur Maßnahme: AVGS-Schein nötig
Um am Kurs erfolgreich teilnehmen zu können, benötigen Kursteilnehmende über ein gewisses deutsches Sprachniveau.
